Klare, knappe Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um Eigentumsurkunden, Genehmigungen und Steuern beim Immobilienkauf in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC).
Sicherste Eigentumsform – Urkunde aus der Zeit vor 1974.
Eigentumsurkunde aus der Zeit vor der türkisch-zypriotischen Teilung 1974. Gilt als sicherste Form des Immobilieneigentums in Nordzypern, weil das Grundstück nachweislich nicht zu griechisch-zypriotischem Eigentum gehörte.
Nach 1974 vom Staat zugeteilte Eigentumsurkunde.
Eigentumsurkunde, die nach 1974 vom Staat der Türkischen Republik Nordzypern zugeteilt wurde. Für viele Käufer akzeptabel, jedoch mit höherem Risikoprofil als ein Pre-1974 Title Deed. Eine sorgfältige anwaltliche Prüfung der Herkunft des Titels ist Pflicht.
Pflicht-Genehmigung des Ministerrats für ausländische Käufer.
Vom Ministerrat (Council of Ministers) ausgestellte Genehmigung, die jeder ausländische Käufer für eine Immobilie in Nordzypern benötigt. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 6–12 Monate. Die Immobilie kann während der Bearbeitung bereits genutzt und vermietet werden.
Eintragung beim Grundbuchamt innerhalb von 21 Tagen.
Eintragung des Kaufvertrags beim Grundbuchamt (District Land Registry) innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung. Schützt vor Mehrfachverkauf und ist Voraussetzung für die spätere Title-Deed-Übertragung. Wird die Frist versäumt, steigt die Stamp Duty und der Käuferschutz fällt deutlich.
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag (0,5–6 %).
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag. Bei Registrierung innerhalb von 21 Tagen reduziert (typischerweise 0,5–3 %), danach bis 6 %. Fällig vor Vertragseintragung beim Grundbuchamt.
Übertragungssteuer beim Eigentumswechsel (Standard 12 %).
Übertragungssteuer beim Wechsel des Eigentumstitels (Title Deed). Standard 12 %, einmalig auf 6 % reduzierbar (Erstkäufer-Privileg, einmal im Leben pro Käufer nutzbar). Fällig erst beim tatsächlichen Eigentumsübergang nach Vorliegen der Erwerbsgenehmigung.
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